Warum gibt es Heilberufskammern?
Am 23. April 1963 fand die erste Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin statt. Seitdem hat sich sehr viel entwickelt und verändert.
Die Apothekerkammer Berlin, wie die anderen Heilberufskammern, sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Sie unterliegen Länderrecht und nehmen zahlreiche Aufgaben wahr, die von der Senatsverwaltung an die Apothekerkammer delegiert worden sind. Näheres regelt das Berliner Kammergesetz.
Mit der Apothekerkammer Berlin hat der Senat die Steuern sparende Möglichkeit, Berliner Apothekerinnen und Apotheker, so lange sie die Approbation besitzen, fortzubilden, weiterzubilden, den Berufsstand weiter zu entwickeln, die Qualität der Berufsausübung zu prüfen und zu verbessern und gegenüber der Öffentlichkeit, die Verantwortung darzustellen, die dieser Beruf hat.
Experten werden von Experten demokratisch gewählt und geführt.